Alpine Trails

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Es gelten die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992).

Ergänzungen zu den ARB 1992 sind wie folgt angeführt:

Informationspflichten

Auf die sonstigen Informationspflichten gemäß den Ausübungsvorschriften der Pauschalreiseverordnung wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Veranstalter: Reisebüro Sendlhofer-Schag
Eintragungsnummer 2016/0016 im Gewerbeinformations-System Österreich, www.gisa.gv.at/abfrage, GISA-Zahl: 27772621

Gemäß der Pauschalreiseverordnung sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters „Reisebüro Sendlhofer-Schag“ im Insolvenzfall unbeschränkt abgesichert.

Versicherer:

Steiermärkische Sparkasse
Sparkassenplatz 1, 8010 Graz
Bankgarantie, Garantienummer 7.145.520

Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz bei der Europäischen Reiseversichung anzumelden.

Kratochwjlestr. 4, A-1220 Wien
Tel. +43 1 317 25 00
info@europaeische.at

Allgemeines

Soweit in der Folge geschlechtsspezifische Formulierungen verwendet werden, beziehen sich diese auf Frauen und Männer gleichermaßen.

Soweit für Erklärungen oder sonstige Vertragshandlungen Schriftlichkeit vorgesehen ist, ist darunter nicht nur Schriftlichkeit im Sinn des § 886 ABGB, sondern jede andere geeignete Form, also auch Telefax, E-Mail, pdf-Dokument etc. zu verstehen, sofern der Erklärende/der Ersteller des Dokuments sowie der Inhalt der Erklärung/des Dokuments zweifelsfrei festgestellt werden können.

Minderjährige Teilnehmer

Die Teilnahme von Personen unter 18 Jahren (Minderjährige) setzt die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus (Eltern, Elternteil, sonstiger gesetzlicher Vertreter). Als Zustimmung wird nur eine schriftliche Erklärung des gesetzlichen Vertreters akzeptiert.

Die Zustimmung ist dem Reisebüro bei Buchung zu übermitteln.

Liegt die Zustimmung nicht spätestens am Tag des Beginns der Veranstaltung vor, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der das Reisebüro zum Vertragsrücktritt berechtigt.

Nachteile, die dem Teilnehmer daraus entstehen, dass er die Zustimmungserklärung nicht (rechtzeitig) übermittelt oder übergeben hat, gehen zu seinen Lasten.

Rücktritt vom Vertrag durch den Teilnehmer

Im folgenden sind Verträge für alle abgeschlossenen Buchungen gemeint (Fahrtechnikkurse, Guiding-Ausbildungen, Kinder-Camps und Reisen). Macht der Teilnehmer von diesem Recht Gebrauch, hat das Reisebüro Anspruch auf das vereinbarte Entgelt in der nachfolgenden Höhe:

Zeitraum des Rücktritts und fälliges Entgelt

  • 100% des Preises, ab dem 3. Tag vor Antritt der gebuchten Veranstaltung
  • 90% des Preises, vom 14. bis zum 4. Tag vor Aktivitätsbeginn
  • 75% des Preises, vom 30. bis zum 15. Tag vor Aktivitätsbeginn
  • 30% des Preises, vom 59. bis zum 31. Tag vor Aktivitätsbeginn
  • € 100,- bis zum 60. Tag vor Aktivitätsbeginn

Verwendung von Bildmaterial

Bei der Durchführung der Aktivität werden vom Guide oder einer vom Guide beauftragten Person allenfalls Foto- und/oder Filmaufnahmen gemacht. Auf den Aufnahmen ist möglicherweise der Teilnehmer abgebildet und als Person zu erkennen.

Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass derartiges Foto- und/oder Filmmaterial vom Guide auf der Internetseite www.bikefex.at veröffentlicht wird. Der Teilnehmer ist darüber hinaus einverstanden, dass dieses Material für Werbezwecke, allen voran für die Präsentation der Aktivitäten in Social Networks (z.B. Facebook, Google+, Twitter, etc.) und Fachzeitschriften, sowie für die Anfertigung spezieller Werbemittel (Poster, Flyer, Marketingvideos etc.) verwendet wird.

Ist der Teilnehmer hiermit nicht einverstanden, hat er dies dem Reisebüro bzw. dem Guide ausdrücklich mitzuteilen.

Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Auf die gesamte Vertragsbeziehung zwischen dem Reisebüro und dem Teilnehmer ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Hiervon sind Rechtsvorschriften, die allenfalls auf die Rechtsordnung eines anderen Staates verweisen, etwa das UN-Kaufrechtsübereinkommen, ausdrücklich ausgenommen.

Für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Reisebüro und dem Teilnehmer ist ausschließlich das jeweils sachlich in Betracht kommende Gericht am Ort Graz zuständig.

Die Bestimmungen des §14 KSchG bleiben hiervon unberührt.

Schlussbestimmungen

Ist eine Bestimmung aus den vorliegenden AGB/ARB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Bestimmungen in den AGB/ARB.

Das Reisebüro und der Teilnehmer werden in diesem Fall die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, die der betreffenden Bestimmung nach ihrem Inhalt und Zweck möglichst nahe kommt.

Eine Aufrechnung des Teilnehmers mit eigenen Ansprüchen (Gegenforderungen), welcher Art auch immer, gegen Ansprüche des Reisebüros ist ausgeschlossen.

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